Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sportbootschule der BVH Bootsvermietung Hamburg GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Die „Sportbootschule der BVH Bootsvermietung Hamburg GmbH“ (im Folgenden "Sportbootschule" genannt) führt Kurse nach der bei Vertragsabschluss gültigen Kursbeschreibung durch und veranstaltet Ausbildungstörns.

(2) Wer sich zu einem Kurs der Sportbootschule anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.

(3) Diese AGB gelten für alle Kurse der Sportbootschule, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(4) Kurse, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Sportbootschule. Insoweit tritt die Sportbootschule nur als Vermittler auf.

(5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder gleichwertigen Form (Brief, E-Mail). Erklärungen der Sportbootschule genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Annahmeerklärung der Sportbootschule zustande. Die Anmeldebestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht.

(3) Sofern ein Dritter (Freunde, Bekannte, Familienangehörige etc.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Sportbootschule als Veranstalter und dem/der/den Anmeldenden begründet.

(5) Die Sportbootschule darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§ 3 Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Kursbeschreibung der Sportbootschule. Die Anmeldung verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.

(2) Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden vor Kursbeginn in voller Höhe fällig.

(3) Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

(4) Ermäßigungen und Rückzahlungen aus nicht wahrgenommenen Kursabenden oder Bestandteile der Veranstaltungen sind nicht möglich.

(5) Zeitnah nach Kursende findet eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss Hamburg statt. Diese unabhängigen Kommissionen organisieren ihre Prüfungstermine selbst. Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch die Sportbootschule, außer es wird etwas anderes vereinbart. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen 18 Tage vor dem bekanntgegebenen Prüfungstermin der Sportbootschule vorliegen. Für die Einhaltung der Termine, die Festlegung der Prüfungsorte und die Durchführung der Prüfungen ist Prüfungsausschuss verantwortlich. Deshalb wird hierfür keine Haftung übernehmen, auch nicht bei unvorhergesehenen Änderungen. Bei Verlegung des Prüfungstermines nach der Anmeldung hat eine Umbuchungsgebühr beim Prüfungsausschuss zur Folge. Bei Wiederholung der Prüfung durch den Teilnehmer verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, der Prüfungsausschuss erstattet Prüfungsgebühren zurück oder schreibt sie gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.

§ 4 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch eine(n) bestimmte(n) Ausbilder*In durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn der Kurs mit dem Namen eines Ausbilders / einer Ausbilderin angekündigt wurde.

(2) Die Sportbootschule kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Kurse ändern.

(3) Muss eine Kurseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Ausbilders / einer Ausbilderin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

(4) Bei Verlegung der Prüfung durch den Kunden nach Kursbeginn verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, der Prüfungsausschuss erstattet zurück oder schreibt gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die Sportbootschule

(1) Für das Zustandekommen eines Kurses zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Sportbootschule vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht.

(2) Die Sportbootschule kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Sportbootschule nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der Sportbootschule abgesagt werden muss.

(4) Die Sportbootschule kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der Sportbootschule, Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die Sportbootschule den/die Teilnehmer/in auch von einem Kurs ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Sportbootschule wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 6 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in

(1) Die Anmeldung für eine Veranstaltung der Sportbootschule ist verbindlich. Aufgrund des Charakters der Veranstaltung als Ausbildungskurs in der Freizeit entfallen die Widerrufsrechte des Fernabsatzgesetzes und die volle Kursgebühr wird bei Anmeldung fällig.

(2) Vor der Vertragsannahme durch die Sportbootschule haben beide Seiten das Recht, ohne Bekanntgabe eines Grundes, ihr Vertragsangebot zurück zu ziehen.

(3) Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

(3) Die Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der Sportbootschule abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung wird von der Sportbootschule schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

§ 7 Ummeldung

(1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der Sportbootschule erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.

(2) Für jede Ummeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 Euro erhoben. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

§ 8 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Sportbootschule nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

(2) Jede/r Teilnehmer/in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 9 Datenschutz

Die Sportbootschule unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Sportbootschule automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Kursnummer, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der Sportbootschule übermittelt. Mit Anmeldung stimmen die Teilnehmer/-Innen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

§ 10 Haftung<

(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die Sportbootschule sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Sportbootschule Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Sportbootschule aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Sportbootschule anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die Sportbootschule sind nicht abtretbar.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 01.01.2020 in Kraft. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Hamburg, den 09.04.2023